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   VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140   

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VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140 (https://dejure.org/2014,36162)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140 (https://dejure.org/2014,36162)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - AN A 4 K 13.01140 (https://dejure.org/2014,36162)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im Zeitpunkt der Aufenthaltsverlegung

 
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  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Vielmehr änderte das Aussiedleraufnahmegesetz den Aussiedlerstatus gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes - BVFG - lediglich durch die Einführung des Aufnahmeverfahrens (BVerwG, U.v. 3.11.1992 = BVerwGE 91, 140 = Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 48 ).

    Erst das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz hat durch die Einführung einer dreijährigen Ehebestandszeit für nichtdeutsche Ehegatten die materiellrechtlichen Voraussetzungen zum Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher verschärft (vgl zu allem BVerwG, B.v. 16.7.1996 - 1 B 33/96 -, [...] Rn. 7 unter Bezug auf die Ausführungen des BayVGH, U.v. 15.11.1995 - 5 B 95.789 als Vorinstanz und auf BVerwG, U.v. 3.11.1992 = BVerwGE 91, 140 <146 f.).

  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Während bis 30. Juni 2013 als Aufnahme die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz anzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2006 - 5 B 37/06 - [...]) war, galt, als der Kläger das Aussiedlungsgebiet verließ, das Aussiedleraufnahmegesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1247), das am 1. Juli 1990 in Kraft trat.
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Erforderlich ist danach ein behördlicher Akt, mit dem bekundet wird, dass sich der Betreffende hier auf Dauer niederlassen darf und ein legaler Aufenthalt vorliegt (vgl. BVerfG, B.v. 9.8.1990 InfAuslR 1990, 297).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Ein "Aufnahme finden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird ( BVerwGE 38, 224, 229 ; U.v. 12.5.1992 Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 22).
  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Die Voraussetzung "Ehegatte einer Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit" des Art. 116 Abs. 1 GG ergibt sich dabei aus dem dem Kläger erteilten Vertriebenenausweis vom 29. Januar 1999, der nicht eingezogen wurde und daher noch am 1. August 1999 Bindungswirkung nicht nur für das erteilende Ausgleichsamt, sondern auch nach § 100 Abs. 1 BVFG i.V.m. § 15 Abs. 5 BVFG in der bis 31. Dezember 1992 geltenden Fassung für die Staatsangehörigkeitsbehörden entfaltet (vgl. BVerwGE 34, 90 ; 35, 316 ).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Die Voraussetzung "Ehegatte einer Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit" des Art. 116 Abs. 1 GG ergibt sich dabei aus dem dem Kläger erteilten Vertriebenenausweis vom 29. Januar 1999, der nicht eingezogen wurde und daher noch am 1. August 1999 Bindungswirkung nicht nur für das erteilende Ausgleichsamt, sondern auch nach § 100 Abs. 1 BVFG i.V.m. § 15 Abs. 5 BVFG in der bis 31. Dezember 1992 geltenden Fassung für die Staatsangehörigkeitsbehörden entfaltet (vgl. BVerwGE 34, 90 ; 35, 316 ).
  • BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund und

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Der Vertriebenenausweis ist für das Tatbestandsmerkmal des Aufnahmefindens in Art. 116 Abs. 1 GG ohne Bedeutung (BVerwG, B.v. 1.6.1993, InfAuslR 1993, 313 [BVerwG 01.06.1993 - 1 B 128.92] ).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 B 33.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Erst das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz hat durch die Einführung einer dreijährigen Ehebestandszeit für nichtdeutsche Ehegatten die materiellrechtlichen Voraussetzungen zum Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher verschärft (vgl zu allem BVerwG, B.v. 16.7.1996 - 1 B 33/96 -, [...] Rn. 7 unter Bezug auf die Ausführungen des BayVGH, U.v. 15.11.1995 - 5 B 95.789 als Vorinstanz und auf BVerwG, U.v. 3.11.1992 = BVerwGE 91, 140 <146 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 13 S 2710/98

    Spätaussiedler - zum Einbürgerungsanspruch nach Rückkehr in das

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Mit der Regelung des § 7 1. StARegG hatte der Gesetzgeber vom umfassenden Gesetzesvorbehalt des Art. 116 Abs. 1 GG Gebrauch gemacht, der auch zu Regelungen ermächtigt, in denen die Voraussetzungen für das Behalten dieses Status festgelegt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.4.1999 NVwZ-RR 1999, 690 [VGH Baden-Württemberg 29.04.1999 - 13 S 2710/98] ).
  • VGH Bayern, 26.08.2004 - 5 ZB 04.1573
    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
    Vielmehr sollte lediglich ab 1. August 1999 die Statusdeutscheneigenschaft mit der deutschen Staatsangehörigkeit zusammengeführt werden (BayVGH, B.v. 26.8.2004, - 5 ZB 04.1573- [...] Rn. 5).
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